Abgeordnete Doris Ahnen: Auch ambulante Pflege ist impfberechtigt
Auch ambulante Pflegerinnen und Pfleger sind damit berechtigt, sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung zur Corona-Schutzimpfung anzumelden und einen Impftermin zu vereinbaren. „Die Corona-Schutzimpfung in den landeseigenen Impfzentren, in den Krankenhäusern sowie durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ist bisher gut angelaufen. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen auch Pflegende und Pflegebedürftige im ambulanten Bereich besonders geschützt werden. Wer in der ambulanten Pflege tätig ist, sollte daher von der Möglichkeit Gebrauch machen und sich zur Corona-Schutzimpfung anmelden. Jede Impfung rettet Leben“, so Doris Ahnen.
Impfberechtigte Pflegekräfte können sich unter www.impftermin.rlp.de für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Termine können außerdem über die Impfhotline-Hotline des Landes (0800 / 57 58 100) vereinbart werden.