„Mit den zusätzlichen Landesmitteln werden die Schulen in die Lage versetzt, gezielt auf örtliche Gegebenheiten einzugehen und Kinder individuell zu fördern. Die Schulen können mit den Fördergeldern eigene Schwerpunkte setzen und besonderen Herausforderungen gerecht werden“, so Doris Ahnen. Nach einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden sind die Mittel für inklusiv-sozialintegrative Aufgaben vorgesehen. Über den konkreten Einsatz entscheiden die Kommunen selbst. Den Unterstützungsfonds der Landesregierung gibt es seit 2015. Seitdem haben die Kommunen 50 Millionen Euro zusätzlich für Aufgaben im Bereich der Inklusion erhalten.